FAQ
Beiträge
Muss ich bei der Festlegung der Elternspende der Empfehlung folgen? | Die Empfehlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Bedarf je Schüler. Sie alleine entscheiden über die Beitrags- bzw. Spendenhöhe. Da nicht jeder in der Lage ist, einen Beitrag entsprechend dem Bedarf zu leisten, sind höhere Beiträge/Spenden jederzeit willkommen. |
Was ist der Unterschied zwischen Mitgliedsbeitrag und freiwilliger Elternspende? | Über die Mitgliedsbeiträge werden alle laufenden Kosten (z.B. Büromaterial, Porto, Jahrbuch,...) des Vereins PRO SCHOLA e.V. gedeckt. Alle Überschüsse aus den Mit- gliedsbeiträgen fließen - genau wie die Elternspenden - dem jeweiligen Schulträger zu. Beide Leistungen (Mitgliedsbeitrag /Elternspende) werden für die Zuwendungs-bescheinigung berücksichtigt. |
Wie kann ich meine Beiträge ändern? | Jede Änderung ist PRO SCHOLA e.V. schriftlich anzuzeigen. Bitte benutzen Sie hierzu das Formular. |
Wann kann ich die Höhe der Elternspende ändern? | Jederzeit. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren i.d.R. zum nächsten Zahlungslauf. |
Engagement
Wie kann ich mich engagieren? | Bitte kontaktieren Sie Frau Böhmer-Meschede ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ). Neben den Aufgaben im Vorstand oder als Delegierter werden gerade für Veranstaltungen immer helfende Hände benötigt. |
Was sind die Aufgaben eines Delegierten? | Die gewählten Delegierten dienen als Multiplikatoren, die Anliegen und Informationen zwischen PRO SCHOLA und den Elternpflegschaften ihrer Klassen transportieren. Sie werden gebeten an der 1x jährlich stattfindenden Delegierten -Versammlung teilzunehmen. |
Mitgliedschaft
Wer ist Mitglied? | Mitglied ist der Zahler des Mitgliedsbeitrags. Zahlen beide Elternteile gemeinschaftlich eine Mitgliledschaft, haben diese bei der Mitgliederversammlung nur eine Stimme und erhalten nur ein PRO SCHOLA-Jahrbuch. |
Was sind die Vorteile der Mitglied-schaft? | - Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. - Jedes Mitglied erhält kostenlos ein Exemplar des PRO SCHOLA-Jahrbuchs. - Jedes Mitglied erhält eine Zuwendungsbescheinigung für den Mitgliedsbeitrag. |
Bin ich auch Mitglied, wenn ich nur die freiwillige Elternspende zahle? | Nein, die Mitgliedschaft muss explizit zum Ausdruck gebracht werden. Sollte Ihre Elternspende über dem aktuellen Mindest-Mitgliedsbeitrag liegen, können Sie jederzeit (bei Teilnahme am Lastschriftverfahren) den Split zwischen Mitgliedsbeitrag und Elternspende so verändern, dass ein Teil Ihrer Zahlung (mind. 33 Euro) als Mitglieds-beitrag verwendet wird, ohne dass sich Ihr Gesamtbeitrag erhöht. |
Ändern sich die Höhen der Mit- gliedsbeiträge/ Elternspenden automatisch, wenn ich ein weiteres Kind an- oder abmelde? | Nein, jede Änderung ist PRO SCHOLA e.V. schriftlich anzuzeigen. Bitte benutzen Sie hierzu das Formular. |
Wann kann ich kündigen? | Die Mitgliedschaft endet satzungsgemäß nach schriftlicher Kündigung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres (= 31.12.) |
Kann ich die Satzung einsehen? | Die Satzung wird auf Wunsch zugestellt. Anfragen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . |
Zahlungsverkehr
Zu welchen Zeitpunkten erfolgen die Lastschrifteinzüge? | Jährlicher Einzug: April für das laufende Kalenderjahr Halbjährlich: April und Oktober für das laufende Kalenderhalbjahr Vierteljährlich: Februar, Mai, August, November für das laufende Quartal jeweils zum Monatsanfang |
Wie kann ich mein Zahlungsver-fahren ändern? | Für eine Umstellung auf Einzug per Lastschrift bitte das Formular ausfüllen und an PRO SCHOLA e.V. schicken. Für eine Umstellung auf Dauerauftrag oder Überweisung reicht ein formloser Wider- ruf der Einzugsermächtigung an PRO SCHOLA e.V. ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ). |
Zu welchem Zeitpunkt erlischt die Einzugsermächtigung? | Alle Einzugsermächtigungen gelten bis zum schriftlichen Widerruf. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung von Mitgliedsbeitrag und Elternspende die Einzugsermächtigung für beide Beitragsarten gilt. |
Zuwendungsbescheinigung
Wann bekomme ich die Zuwendungsbescheinigung? | Alle Zuwendungsbescheinigungen werden automatisch zu Beginn eines Kalender-jahres für das Vorjahr erstellt. |
Kann ich die Zuwendungsbe-scheinigung auf einen anderen Namen ausstellen lassen? | Nein, die Zuwendungsbescheinigung kann nur auf den Namen des Mitglieds bzw. des Spenders ausgestellt werden. |